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Verkehrsrecht

Unfall · Bußgeld · Führerschein

Symbolbild Gerichtsverfahren

Wann Sie zu uns kommen

Nach einem Verkehrsunfall entscheidet sich vieles in den ersten Wochen. Wie hoch ist der Schaden tatsächlich, steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung zu, und wer zahlt den Mietwagen in der Zwischenzeit? Bei einem unverschuldeten Unfall reguliert in aller Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung — in der Praxis versuchen Versicherungen dabei jedoch häufig, die Schadenshöhe niedriger anzusetzen, als sie tatsächlich ist, etwa durch pauschale Abschläge bei der Reparaturkostenkalkulation. Bei Personenschäden kommt zusätzlich ein Anspruch auf Schmerzensgeld in Betracht, dessen Höhe sich nach Art und Dauer der Verletzung richtet und in der Praxis oft strittig verhandelt wird.

Wir prüfen deshalb das Schadensgutachten und die Abrechnung der Versicherung, bevor wir uns mit einer Zahlung zufriedengeben. Der zweite Schwerpunkt sind Bußgeldverfahren: Punkte in Flensburg oder ein drohendes Fahrverbot wirken oft dramatischer, als der Bußgeldbescheid zunächst vermuten lässt — besonders wenn der Vorwurf auf einer Geschwindigkeitsmessung beruht. Gerade im Grenzbereich zum Fahrverbot entscheidet oft ein technisches Detail in der Messung darüber, ob der Vorwurf überhaupt haltbar ist. Messfehler bei Blitzeranlagen sind ein häufiger und oft unterschätzter Ansatzpunkt für einen Einspruch.

Wie wir vorgehen

Wir beginnen mit der Akteneinsicht — bei einem Bußgeldverfahren über die Bußgeldstelle, bei einem Unfall über die polizeiliche Unfallakte, sofern vorhanden. Erst auf dieser Grundlage lässt sich seriös einschätzen, ob ein Einspruch oder eine Verhandlung mit der Versicherung Aussicht auf Erfolg hat. Wir achten dabei besonders auf die Kalibrierung des Messgeräts, die Einhaltung der Verfahrensvorschriften und mögliche Abweichungen zum Aufstellprotokoll.

Bei der Schadensregulierung verhandeln wir direkt mit der gegnerischen Versicherung; kommt keine Einigung zustande, bereiten wir die Klage vor dem zuständigen Gericht vor. Gerade bei niedrigeren Schadenssummen lohnt sich vorab ein Kostenvergleich, damit das Verfahren am Ende nicht teurer wird als der ursprüngliche Streitbetrag. Droht zusätzlich ein Fahrverbot, prüfen wir, ob ein Ausnahmefall vorliegt — etwa eine berufliche Angewiesenheit auf den Führerschein —, und ob sich das Verfahren dadurch anders gestalten lässt.

„Ein Bußgeldbescheid wirkt oft wie das letzte Wort — dabei ist er in vielen Fällen erst der Ausgangspunkt für ein Gespräch, das sich zu führen lohnt." — Carla Öztürk, Rechtsanwältin