Verbraucherrecht
Wann Sie zu uns kommen
Der Online-Kauf ist heute der häufigste Auslöser für verbraucherrechtliche Fragen. Das gesetzliche Widerrufsrecht gibt Ihnen 14 Tage Zeit, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen rückgängig zu machen — allerdings gilt das nicht uneingeschränkt. Maßangefertigte Waren, entsiegelte Hygieneartikel oder bereits vollständig erbrachte Dienstleistungen sind häufig ausgenommen. Wir prüfen, ob Ihr Fall unter eine dieser Ausnahmen fällt, bevor wir gegenüber dem Händler argumentieren, und klären, wer am Ende die Rücksendekosten trägt. Die Frist beginnt zudem erst zu laufen, wenn Sie ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden — fehlt diese Belehrung oder ist sie fehlerhaft, kann sich die Frist auf bis zu zwölf Monate und vierzehn Tage verlängern.
Der zweite große Bereich ist die Gewährleistung bei mangelhafter Ware. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher wissen nicht, dass zunächst ein Anspruch auf Nacherfüllung besteht — Reparatur oder Ersatzlieferung —, bevor Rücktritt oder Minderung überhaupt infrage kommen. In den ersten zwölf Monaten nach Kauf gilt zudem eine Beweislastumkehr zu Ihren Gunsten: Der Händler muss belegen, dass der Mangel nicht schon bei Übergabe vorlag, nicht umgekehrt. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt bei den meisten Käufen zwei Jahre ab Übergabe — bei gebrauchten Waren kann sie vertraglich verkürzt, aber nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Wie wir vorgehen
Bei Abo-Fallen und unklaren Vertragsverlängerungen gehen wir zweistufig vor. Zuerst fordern wir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit genauem Enddatum ein, damit Sie Klarheit über den tatsächlichen Vertragsstand haben. Enthält der Vertrag eine automatische Verlängerungsklausel, die nach aktueller Rechtslage unwirksam ist, widersprechen wir dieser Klausel gesondert — das betrifft insbesondere Verträge mit stillschweigender Verlängerung um volle Jahreszeiträume. Ein wirksamer Online-Vertrag setzt zudem voraus, dass der Bestellbutton eindeutig beschriftet ist, etwa mit „zahlungspflichtig bestellen" — fehlt das, kann der gesamte Vertrag unwirksam sein.
Im Erstgespräch klären wir den Sachverhalt anhand Ihrer Unterlagen: Bestellbestätigung, Kommunikation mit dem Händler, gegebenenfalls Fotos des Mangels. Danach setzen wir dem Unternehmen eine Frist zur Stellungnahme. Reagiert es nicht oder nur unzureichend, bereiten wir die gerichtliche Durchsetzung vor. Bereits im Erstgespräch geben wir eine realistische Einschätzung, ob sich der Aufwand im Verhältnis zum Streitwert lohnt — gerade bei kleineren Beträgen ein Punkt, den wir offen ansprechen.
„Die meisten Verbraucherstreitigkeiten lösen sich, sobald ein Unternehmen merkt, dass die Gegenseite ihre Rechte tatsächlich kennt — genau das ist unsere Aufgabe in der ersten Phase." — Carla Öztürk, Rechtsanwältin


