Ausgliederung Tier-1-Zulieferer
Ausgangslage
Ein Tier-1-Zulieferer der Automobilindustrie mit mehreren tausend Mitarbeitenden wollte seine Entwicklungs- und Produktionsbereiche für Verbrennungstechnik von den Aktivitäten im Bereich elektrifizierter Antriebe organisatorisch trennen. Der Hintergrund: Investoren, die sich am Wachstumsgeschäft E-Mobilität beteiligen wollten, verlangten eine eigenständige Gesellschaftsstruktur ohne Mischbilanz mit dem auslaufenden Verbrennergeschäft.
Die Ausgliederung betraf mehrere Standorte, unterschiedliche Betriebsvereinbarungen und einen Personalstamm, der sich teils überschnitt — Ingenieure, die an beiden Antriebsarten arbeiteten, mussten einer der beiden neuen Gesellschaften zugeordnet werden.
Vorgehen
Wir haben die Ausgliederung nach dem Umwandlungsgesetz strukturiert und dabei eng mit der Steuerabteilung des Mandanten zusammengearbeitet, um eine steuerneutrale Übertragung der Betriebsteile sicherzustellen. Ein wesentlicher Teil der Arbeit lag in der Abstimmung mit den Betriebsräten an drei Standorten — jede Ausgliederung nach § 613a BGB löst eigene Informations- und Widerspruchsrechte der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus.
Parallel dazu haben wir die neuen Gesellschaftsverträge, Geschäftsführerverträge und eine Übergangs-Dienstleistungsvereinbarung zwischen den beiden neuen Einheiten entworfen, damit gemeinsam genutzte Werkzeuge und IT-Systeme während der Übergangsphase weiter funktionsfähig blieben.
Abschluss
Die Ausgliederung wurde mit Rückwirkung zum Beginn des Geschäftsjahres eingetragen. Beide Gesellschaften firmieren seither getrennt, mit eigener Geschäftsführung und eigenem Jahresabschluss.
„Eine Ausgliederung ist selten nur Papierkram — am Ende entscheidet sich an den Betriebsvereinbarungen, ob der Übergang für die Belegschaft nachvollziehbar bleibt." — Dr. Klaus Wartenberg, Gründungspartner