Konzernrestrukturierung & Sozialplan
Ausgangslage
Ein Einzelhandelskonzern mit einem großen Filialnetz stand wegen rückläufiger Umsätze im stationären Geschäft vor der Entscheidung, mehrere Filialen zu schließen und Teile des Vertriebs auf den Onlinehandel umzustellen. Betroffen waren zwölf Standorte in unterschiedlichen Regionen, mit sehr unterschiedlicher Altersstruktur und Betriebszugehörigkeit der Belegschaft und entsprechend unterschiedlichen Erwartungen an eine faire Lösung. An manchen Standorten war die Belegschaft seit Jahrzehnten im Unternehmen, an anderen überwog jüngeres Personal mit kürzerer Betriebszugehörigkeit.
Wir haben den Konzern als Arbeitgeber beraten und die Verhandlungen mit mehreren Betriebsräten gleichzeitig geführt — eine organisatorische Herausforderung für sich, weil an jedem Standort ein eigener Betriebsrat mit eigenen Prioritäten am Tisch saß und die Ergebnisse untereinander nicht in Widerspruch geraten durften, ohne dass dabei der Eindruck einer Standortkonkurrenz untereinander entstand.
Verhandlung
Im Zentrum stand die Sozialauswahl: Nach welchen Kriterien wird entschieden, wessen Arbeitsplatz entfällt, wenn eine Filiale schließt, aber Beschäftigte in andere, weiterhin geöffnete Filialen wechseln könnten? Wir haben gemeinsam mit dem Mandanten eine Punktematrix aus Alter, Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten entwickelt, die dem Konzern eine nachvollziehbare, einheitliche Grundlage für alle zwölf Standorte gab und zugleich robust genug war, um auch vor einem Arbeitsgericht Bestand zu haben. Für Beschäftigte mit besonderem Kündigungsschutz — etwa Schwerbehinderte oder Beschäftigte in Elternzeit — mussten zusätzliche Sonderregeln in die Matrix eingearbeitet werden.
Für zwei besonders betroffene Standorte, an denen ein großer Teil der Belegschaft keine realistische Wechselmöglichkeit in eine andere Filiale hatte, haben wir zusätzlich das freiwillige Angebot einer Transfergesellschaft ausgehandelt, befristet auf zwölf Monate und mit eigener Qualifizierungsberatung für die Beschäftigten. Der Interessenausgleich und der Sozialplan mussten an mehreren Standorten parallel verhandelt werden, ohne dass sich ein Betriebsrat gegenüber einem anderen benachteiligt fühlte — eine Abstimmung, die deutlich mehr Zeit kostete als eine einzelne Standortverhandlung, weil jede Änderung an einer Stelle auf ihre Wirkung an den übrigen elf Standorten geprüft werden musste.
Abschluss
Interessenausgleich und Sozialplan wurden an allen zwölf Standorten unterzeichnet, mit standortspezifischen Anlagen für die jeweilige Personalsituation. Die Transfergesellschaft an den beiden betroffensten Standorten hat ihre Arbeit inzwischen aufgenommen, die übrigen Filialschließungen erfolgten nach den vereinbarten Fristen.
„Ein Sozialplan wird nicht an der Rechenformel entschieden, sondern daran, ob die Belegschaft das Verfahren nachvollziehen kann." — Prof. Dr. Ingrid Haas, Partnerin Arbeitsrecht & Compliance